Der Unternehmensinsolvenz geht immer eine Unternehmenskrise voraus. Bei der Verbraucherinsolvenz ist unabdingbare Voraussetzung, daß es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person handelt, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat - Oder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat, jedoch weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen den Schuldner bestehen.
"Kristen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt!"
(Walt Whitman Rostow)
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