FIS STEUERBERATUNG
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BUCH­FÜHRUNG IN STUTTGART MÖHRINGEN
ERFASSUNG - KONTIERUNG - FÜHRUNG


ANLAGEN­BUCH­FÜHRUNG

dient der Erfassung und Verbu­chung von Anschaffungs- und Herstellungs­kosten, Abschrei­bungen sowie Zu- und Abgän­gen sämt­licher Anlage­güter Ihres Betriebs­vermögens.

 

FINANZ­BUCH­FÜHRUNG

umfaßt die Kontierung und die Verbuchung Ihrer Belege entsprechend den Grund­sätzen ordnungs­gemäßer Buchführung.

 

LOHN­BUCH­FÜHRUNG

beinhaltet im wesent­lichen die Führung der Lohnkonten und die Anfertigung von Lohn­abrech­nungen sowie die Lohn­steuer-Anmeldung und die Meldungen zur Sozial­versicherung. Selbst­verständlich auch Baulohn.

 


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