Das Landgericht Berlin hat der COM Office GmbH untersagt, die Internetadresse Standesamt24.de für ihr kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beschaffung von Dokumenten und Urkunden bei den Standesämtern zu verwenden. Das Unternehmen darf außerdem nicht mehr mit Bezeichnungen wie „Standesamt Online“ den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service der Standesämter (Az. 52 O 33/20).
Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite einen kostenpflichtigen Service zur Beschaffung von Urkunden und Dokumenten bei den Standesämtern angeboten. Dazu mussten die Kunden ein Online-Formular ausfüllen, mit dem das Unternehmen die gewünschten Unterlagen gegen eine Gebühr von 7 Euro pro Dokument beim Standesamt anforderte – zusätzlich zu den offiziellen Gebühren des Standesamtes. Inzwischen müssen Kunden inklusive Standesamtsgebühr sogar 29,90 Euro pro Dokument zahlen. Wer einen Onlineantrag auf eine Geburts- und Sterbeurkunde direkt bei einem Standesamt beantragt, zahlt dafür meist nur 10 bis 12 Euro.
Das Gericht gab dem Kläger (vzbv – Verbraucherzentrale Bundesverband) Recht. Der Internetauftritt des Unternehmens sei irreführend. Sowohl die Webadresse Standesamt24.de als auch die auf der Webseite verwendeten Schlagworte wie „Standesamt Online“ und „Standesamt24“ suggerierten einen Bezug zu den Standesämtern, der in Wirklichkeit nicht bestehe. Der offizielle Anstrich werde zudem durch die Verwendung der Bundesfarben und die auf eine Behörde hindeutende Wortwahl unterstützt. Der einmal entstandene Eindruck, es handele sich um einen zentralen Internetauftritt der Standesämter, werde nicht in ausreichender Form durch spätere Informationen korrigiert.
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