Die EU-Kommission hat am 22.12.2021 eine wichtige Initiative im Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke vorgestellt. Durch die künftigen Überwachungs- und Berichterstattungspflichten für Briefkastenfirmen wird es für diese schwieriger sein, sich unfaire Steuervorteile zunutze zu machen, und für die nationalen Behörden leichter, missbräuchliche Nutzungen von Briefkastenfirmen aufzudecken.
Der Vorschlag zielt auf Unternehmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten. Sie sollen keine Steuervorteile in Anspruch nehmen können und andere Steuerzahler nicht finanziell belasten.
Durch die neuen Transparenzstandards kann die missbräuchliche Nutzung der Gesellschaften für Steuerzwecke leichter aufgedeckt werden. Der Vorschlag sieht objektive Indikatoren vor, anhand derer die nationalen Steuerbehörden einfacher feststellen können, ob Firmen lediglich auf dem Papier bestehen. Wenn dies der Fall ist, gelten für das Unternehmen neue steuerliche Aufzeichnungspflichten, und es verliert seinen Anspruch auf Steuervergünstigungen.
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